Polizei Razzia am Persmanhof

Polizeieinsatz Persmanhof

Derzeit überschlagen einander mediale Schlagzeilen und journalistisch formulierte Kommentare wie Meinungen zu einer polizeilichen Amtshandlung am Persmanhof in Kärnten. Die Gedenkstätte erinnert als NS-Gräueltaten 1945. Für einige findige Journalisten Grund zur Beanstandung, da eine polizeiliche Maßnahme an einer solchen Gedenkstätte nichts zu suchen habe. Seitens der Polizei sei ein ANTIFA Camp und mehrere Anzeigen Grund für den fraglichen Einsatz gewesen.

Zugegeben, die Polizei steht derzeit in Erklärungsnot. Eine fragwürdige Einsatzleitung, Beamte einer Sondereinheit, eine Diensthundeführerin, Drohnen und ein Polizeihelikopter, sprechen deutliche Sprache. Die Betroffenheit um das Ereignis ist groß. Gerade die Hinterbliebenen der Gedenkstätte und die slowenische Volksgruppe in Kärnten sind entrüstet. Doch was veranlasst die Polizei zu derartigen Maßnahmen, die sie schließlich mit Verstößen gegen das Naturschutzgesetz und das Camping Gesetz argumentiert?

Für einschlägig bekannte Journalisten und Medienhäuser, die der antifaschistischen Bewegung gut gesinnt sind ein klares No-Go, ein desaströser Einsatz durch die Polizei, ein Skandal.

Bisweilen läuft die Aufarbeitung der Amtshandlung und spricht die Polizei selbst von rund 62 Anzeigen gegen Camp-Teilnehmer. Dem gegenüber brachte ein Anwalt seinerseits eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein – ua. wegen Amtsmissbrauch.

Wer einer polizeilichen Maßnahme ausgesetzt ist, kann im Anschluss mittels Maßnahmen- und/oder Richtlinienbeschwerde dagegen vorgehen. Beispielsweise wenn unmittelbar Befehls- und Zwangsgewalt angewendet, oder die Dienstnummern – trotz Aufforderung – nicht genannt wurden. Alles das ist im konkreten Fall geschehen. Ob nun die Betroffenen auch Beschwerden beim zuständigen Landesverwaltungsgericht einbringen werden, war den diversen Medienberichten nicht zu entnehmen. Es wäre aber der in einem Rechtsstaat angemessene Weg.

Inwiefern Medien von Falter, über Standard bis hin zu ORF und Kleine Zeitung die Gerichtsbarkeit ersetzen können, scheint fraglich. Kritik und hinterfragen ist richtig und wichtig. Dennoch verbleibt die sachliche Aufarbeitung bei der Gerichtsbarkeit, und das ist im konkreten Fall das Landesverwaltungsgericht. Insofern eine Strafanzeige gegen die Polizeibeamten gestellt wurde, wird andererseits die Justiz das Geschehene zu klären haben, nicht aber Journalisten und Medien.

Ist der Aufklärungsprozess öffentlicher Natur, das heißt in Form von Gerichtsverhandlungen im Gange, dürfen Medien und Journalisten durchaus beiwohnen und berichten. Das wäre die Aufgabe der 4. Macht einer Demokratie – unter Wahrung der journalistischen Sorgfalt und Distanz.

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